Aufsatz | Gesetz und Mauer

Jürgen Gedinats Text erläutert im Ausgang von Heraklits Fragment B 44 (Diels-Kranz) das Wesen der Mauer als solches, was „für den Zusammenschluß und Zusammenhalt des Volkes steht“, auf dass dieses erst es selbst sei. Der Aufsatz schreitet sodann über die Bestimmung des von der Mauer umrissenen Raums, nämlich der Polis, fort zur Klärung des nomos und der Notwendigkeit des Kampfes für diesen wie für die Mauer selbst. Im letzten Teil wird aufgezeigt, inwiefern eine „Perspektive funktionaler Prozeßbestimmungen“, wie sie von der Kybernetik entworfen wird, dem erläuterten Sinn von Gesetz und Mauer zuwiderläuft.

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»Einer der frühen abendländischen Denker, Heraklit, lebte von ca. 520 v. Chr. bis ca. 460 v. Chr. in Ephesos. Eine Übersetzung seines als B 44 gezählten Fragmentes lautet: “Kämpfen muß das Volk für sein Gesetz wie für die Mauer.” μάχεσθαι χρὴ τὸν δῆμον ὑπὲρ τοῦ νόμου ὅκωσπερ τείχεος. Versuchen wir, zu verstehen… « 

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Dike schlägt Adikia mit einem Holzhammer

Gedinat — Gesetz und Mauer